Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Kernstück der Agenda sind 17 Entwicklungsziele, Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals/SDG) genannt, die als weltweit gültiges Regelwerk für Regierungen sowie NGOs verstanden werden können. Ziel der Agenda-2030 ist es extreme Armut zu bekämpfen, die Lebensverhältnisse aller Menschen langfristig und dauerhaft zu verbessern und unseren Planet Erde zu schützen. Die SDGs verknüpfen zu diesem Zweck insgesamt drei Dimensionen von Nachhaltigkeit, die untrennbar miteinander verbunden sind und sich gegenseitig bedingen – Soziales, Umwelt und Wirtschaft.
Die Agenda-2030 ist jedoch keinesfalls die erste ihrer Art. Im Jahr 2000 hatten die Vereinten Nationen bereits acht Millenniums-Entwicklungsziele formuliert, die nun durch die neuen Nachhaltigkeitsziele abgelöst werden. Historisch ist die Verabschiedung dieser neuen Ziele aus Sicht der CBM besonders in einem Punkt: Die globalen Entwicklungsziele sind inklusiv d.h. sie berücksichtigen erstmals auch Menschen mit Behinderungen. In acht der 17 Ziele bzw. deren Unterzielen werden behinderte Menschen einbezogen.