Artikel 32 der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, sich gegenseitig dabei zu unterstützen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit zu verwirklichen. Dazu gehört auch der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ).
Inklusion als Querschnittsaufgabe
Menschen mit Behinderungen sind die größte Minderheit weltweit. Ihre Benachteiligung reicht historisch weit zurück. Das erfordert auf der einen Seite, dass künftig alle Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass sie wie andere teilhaben können (sog. Mainstreaming). Auf der anderen Seite müssen gezielte Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen ergriffen werden (Empowerment), um Nachteile auszugleichen.
Entscheidend ist, dass die Erfahrungen und Perspektive der betroffenen Menschen und ihrer Vertretungsorganisationen einbezogen werden. Auch eine kritische Evaluierung entwicklungspolitischer Maßnahmen und verstärkte Forschung zu Inklusion müssen unter ihrer Einbeziehung geschehen.
Um Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen, ist die Bereitstellung der notwendigen personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen erforderlich. Das heißt auch, dass Inklusion als Aufgabe aller Bereiche des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verstanden wird, von der Hausleitung bis hin zu denjenigen, die Programme der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort umsetzen.
Für eine erfolgreiche inklusive Entwicklungszusammenarbeit brauchen wir daher:
- verlässliche Daten sowohl zur Projektplanung als auch zur Fortschrittsmessung
- die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Umsetzung in den Geber-, aber insbesondere auch in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
- verbindliche Vorgaben für die staatlichen Entwicklungsakteure sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bei den staatlichen Akteuren
Die CBM ist in Deutschland Meinungsführerin zu dieser Thematik. Sie bringt sich intensiv in Beteiligungsprozesse ein. Dabei arbeitet sie vor allem mit der AG "Behinderung und Entwicklung" des Dachverbandes VENRO zusammen, in der andere Entwicklungsorganisationen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen vertreten sind.
Unsere Forderungen an die Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat sich bereiterklärt, gemeinsam mit Jordanien und der International Disability Alliance (IDA) 2025 den nächsten Weltgipfel zu Inklusion und Entwicklungszusammenarbeit auszurichten. Mit diesem Global Disability Summit ist der Anspruch verbunden, international die Führung in Sachen inklusiver Entwicklungszusammenarbeit zu übernehmen und andere Staaten zu verstärkten Bemühungen in diesem Bereich zu motivieren.
Um diese Rolle glaubwürdig auszufüllen, muss das BMZ inklusiver Entwicklungspolitik endlich die gebührende Aufmerksamkeit zukommen lassen. Dazu gehört:
- die gleichberechtigte Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Politik- und Umsetzungsinstrumenten der deutschen staatlichen EZ sowie im Politikdialog mit bilateralen und multilateralen Partnern. Auch Akteure in vermeintlich inklusionsfernen Sektoren müssen systematisch zur Auseinandersetzung mit der Frage veranlasst werden, wie Menschen mit Behinderungen von ihrem Handeln betroffen sind (Do No Harm) und wie sichergestellt werden kann, dass sie von den positiven Wirkungen wie andere Gruppen profitieren. Kein mit öffentlichen Geldern finanziertes Programm darf Menschen mit Behinderungen ausschließen.
- die inklusive Operationalisierung des 2023 verabschiedeten Menschenrechtskonzepts und der Strategie zur Feministischen Entwicklungspolitik des Ministeriums. Aktuell fällt die Verankerung von Inklusion im Dritten Gender Aktionsplan (GAP III) gegenüber anderen benachteiligten Gruppen zurück und muss gestärkt werden. Es bedarf konkreter Schritte und Maßnahmen, Messgrößen zur Zielerreichung sowie der Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die inklusive Entwicklungszusammenarbeit. Dies gab auch ein besorgter Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Rahmen der letzten Staatenprüfung unter der Konvention Deutschland im September 2023 mit auf den Weg.
- sich international für die verpflichtende Anwendung des "OECD DAC Inklusionsmarkers" einzusetzen und auf Ebene der OECD für eine Überarbeitung des OECD-Inklusionsmarkers zu werben. Der Marker sollte analog der Gender-Kennung der OECD verpflichtend Analysen zur Situation von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Mit dem 2018 verabschiedeten Marker, den Deutschland seit 2024 umsetzt, kann nachvollzogen werden, wie viel ein Land in inklusive Entwicklungszusammenarbeit investiert.
- einen Dialog auf Augenhöhe mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in der Entwicklungszusammenarbeit zu führen, auch in der Vorbereitung des "Global Disability Summit 2025".