Traditionell konzentriert sich die Entwicklungshilfe auf die Bedürfnisse von Menschen und ihre Erfüllung. Ein auf die CBM bezogenes Beispiel wäre ein Mann, der nicht laufen kann, und deshalb einen Rollstuhl oder ein Tricycle (Fahrrad mit drei Rädern) erhält. Der menschenrechtsbasierte Entwicklungsansatz ist umfassender, denn es werden nicht nur die Alltagsbedürfnisse behinderter Menschen berücksichtigt, sondern auch ihre Menschenrechte. Dazu gehören bürgerlich-politischen Rechte ebenso wie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte), z.B. das Recht auf Wasser, Nahrung und Bildung.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken
Insbesondere Menschen mit Behinderungen wurden und werden immer noch häufig als "Objekte" von Wohltätigkeit betrachtet. Im menschenrechtlichen Verständnis sind sie jedoch gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder, deren Rechte es einzufordern gilt. Adressat solcher Forderungen sind in der Regel die Regierungen, die sich in Verträgen verpflichtet haben, Menschenrechte einzuhalten. Die CBM setzt sich für die Stärkung der Rechte von behinderten Menschen ein und erinnert Regierungen in Entwicklungsländern und in Deutschland an die Einhaltung ihrer Verpflichtungen.
Entwicklung und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Es kann keine nachhaltige Entwicklung ohne Achtung der Menschenrechte geben und ebenso ist es unmöglich, Menschenrechte zu stärken, wenn keine Entwicklung stattfindet. Daher ist es der CBM so wichtig, einen menschenrechtsbasierten Ansatz anzuwenden.
UN-Behindertenrechtskonvention
Eine wichtige Basis zur Umsetzung des menschenrechtsbasierten Ansatzes ist die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK). Hierbei handelt es sich um einen 2006 verabschiedeten und 2008 in Kraft getretenen Beschluss der Vereinten Nationen, der die Menschrechte von Menschen mit Behinderungen bekräftigt und spezielle Regelungen beinhaltet, die auf die Lebenssituation und Bedürfnisse behinderter Menschen abgestimmt sind. Behinderte Menschen sollen genau wie alle anderen auch an allen Lebensbereichen einer Gesellschaft teilhaben, wobei auf ihre besonderen Bedürfnisse, z.B. Information in Punktschrift oder Rampen an Gebäuden, Rücksicht genommen werden muss, und das von Anfang an (Inklusion).