Viele verletzliche Personengruppen wie Schwangere, Ältere und Menschen mit Behinderungen sehen sich täglich mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, die ihnen die Bewältigung des Alltags zum Teil extrem erschweren. Erst durch Barrierefreiheit ist gewährleistet, dass Menschen mit Einschränkungen die gleichen Möglichkeiten haben, wie Menschen ohne Beeinträchtigungen.
Physische und psychische Barrieren
Häufig wird Barrierefreiheit mit der Auflösung physischer Barrieren gleichgesetzt. Sie geht aber weit darüber hinaus. Es reicht also nicht aus, eine Treppe durch eine behindertengerechte Rampe zu ersetzen. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) macht deutlich, dass Barrierefreiheit vor allem im eigenen Kopf beginnt. Durch Vorurteile und Stigmatisierung werden Menschen mit Behinderungen nämlich oft daran gehindert, ihre Rechte, z.B. auf Schulbesuch, wahrzunehmen.
Individuelle und gesellschaftliche Barrierefreiheit
Zu Barrierefreiheit gehört einerseits der Abbau individueller Barrieren, z.B. durch die Unterstützung des Einzelnen mit seinen besonderen Bedürfnissen durch Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenschriftliteratur. Andererseits gilt es Barrierefreiheit aber auch im gesellschaftlichen Umfeld der Betroffenen umzusetzen. Hier müssen z.B. Verkehrsmittel behindertengerecht gestaltet sein. Auch kommunikative und intellektuelle Barrieren gilt es aufzulösen, d.h. es muss mehr Angebote in Gebärdensprache, Brailleschrift, Sprachcomputer und Texte in leichter Sprache geben.