Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren
In einigen Fällen fallen ab diesem Jahr mehr Steuern für Immobilienerben an, denn Häuser und Wohnungen werden künftig höher bewertet – allerdings nur, wenn den Verantwortlichen veraltete Daten vorlagen, die derzeit neu gesammelt werden.
Mit den Änderungen setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das die Neubewertung von Immobilien nach 13 Jahren vorgeschrieben hatte. Zwar steigen die Steuersätze nicht, doch durch die höhere Bewertung der Immobilien könnten in vielen Fällen mehr Steuern anfallen. Denn im vergangenen Jahrzehnt nahmen die Werte von Immobilien wegen hoher Nachfrage und geringen Zinsen stark zu. Damit wird der Wert von vererbten Immobilien künftig anders erfasst:
Betroffen von den Änderungen sind vor allem das Ertrags- und das Sachwertverfahren. -> Dies kann Einfluss auf die Vermögenswerte und somit auf die Steuerbelastung haben.
Das Sachwertverfahren:
Dieses wird bei der Bewertung eigengenutzter Immobilien herangezogen.
- Bei seiner Berechnung spielten bisher der Boden- und Gebäudesachwert eine Rolle.
- Künftig wird auch der Regionalfaktor (Lage) einer Immobilie in die Bewertung mit einbezogen. Ebenso ein sogenannter Alterswert-Minderungsfaktor. Letzteres heißt: Je älter ein Haus ist, desto niedriger bewertet es der Fiskus.
→ Diese neuen Berechnungsfaktoren könnten den Wert vieler Immobilien erhöhen, was sich auf Immobilienerbinnen und Immobilienerben auswirken könnte.
Das Ertragswertverfahren:
Es wird bei der Bewertung vermieteter Immobilien herangezogen.
- Künftig werden bei diesem Verfahren die Bewirtschaftungskosten (1) anders ermittelt: Sie werden nicht mehr prozentual, basierend auf dem Immobilienwert erhoben. Sie werden jetzt in absoluten Zahlen erhoben.
- Außerdem soll die Gesamtnutzungsdauer (angenommene Abnutzungsdauer) von Immobilien von 70 auf 80 Jahre verlängert werden. Somit werden sie weitere zehn Jahre lang höher bewertet – und steuerlich höher belastet.
→ Auch diese Änderungen führen oft zu einer Wertsteigerung von Immobilien, was sich auf Immobilienerbinnen und Immobilienerben auswirken könnte.