Eine Frau schreibt mit einem Kind zusammen mit Kreide auf eine Tafel © CBM

Organisationsstruktur

Das oberste Organ der Christoffel-Blindenmission (CBM) ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus mehr als 60 ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Grundsatzfragen, nimmt den Jahresabschluss entgegen, beschließt Satzungsänderungen, wählt und entlässt den Aufsichtsrat.

Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ der Christoffel-Blindenmission ist die Mitgliederversammlung. Sie kontrolliert den Vorstand und entscheidet über Grundsatzfragen. Sie nimmt unter anderem den Jahresabschluss des Vorstands entgegen, beschließt Satzungsänderungen, wählt und entlässt den Aufsichtsrat.

Mitglied der CBM können Christinnen und Christen verschiedener Glaubensprägung und Menschen werden, die sich dem Auftrag Jesu verpflichtet wissen, sich für eine Welt einzusetzen, in der Menschen mit Behinderungen dieselben Chancen und Rechte haben wie alle anderen Menschen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der CBM und deren Angehörige. Ein Ausschuss aus sieben Mitgliedern, darunter drei Angehörige des Aufsichtsrats, entscheidet über die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und wird dazu von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen.

Der Aufsichtsrat

Neben der Mitgliederversammlung ist der Aufsichtsrat das zweite Kontrollorgan der CBM, das ebenfalls den Vorstand kontrolliert. Dem Aufsichtsrat gehören zurzeit neun ordentliche Mitglieder an. Sie werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für eine Amtszeit von drei bis fünf Jahren gewählt. Das Gremium überwacht die Arbeit des Vorstands und bestimmt Richtlinien für die Arbeit der CBM. Im Einvernehmen mit dem Vorstand legt der Aufsichtsrat die Grundsätze der Geschäftspolitik fest. Darüber hinaus entscheidet er über die Berufung und Abberufung des Vorstands.

Der Vorstand

Für die Führung der Geschäfte der CBM ist der Vorstand mit den Bereichen Kommunikation und Programme (Dr. Rainer Brockhaus) sowie Fundraising und Verwaltung (Dr. Peter Schießl) zuständig. Der Vorstand handelt gemäß Paragraf 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Ombudsstelle

Die CBM hat eine externe, unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Wenn Ihnen Missstände oder Unregelmäßigkeiten auffallen, können Sie sich gerne vertraulich und auf Wunsch anonym an die Ombudsstelle wenden. Der Ombudsmann wird sich Ihres Anliegens annehmen und die nötigen Schritte einleiten, um die Missstände auszuräumen. Bitte zögern Sie nicht, die Hilfe der Ombudsstelle in Anspruch zu nehmen!

Kontakt:
Rechtsanwalt Jörg Twellmeyer
Crößmannstraße 1
61169 Friedberg
E-Mail: ExterneOmbudsstelle@gmx.de

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