Ein afrikanischer Mann im weißen Kittel leuchtet einem Kleinkind in einer Klinik mit einer Taschenlampe ins Auge. Die Klinik ist Partner der seriösen Spendenorganisation CBM. © CBM/Hayduk

Die CBM: Ausgezeichnet als seriöse Spendenorganisation

Unser erklärtes Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in den ärmsten Ländern der Welt zu verbessern. Dafür braucht es Vertrauen – zwischen uns und unseren Partnern vor Ort, aber vor allem auch zwischen Ihnen als Spenderinnen und Spendern und uns als Verwalterin Ihrer Zuwendungen.

Deswegen haben Sicherheit und Transparenz für uns und alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberste Priorität. Wir tun alles dafür, dass Ihre Spende sicher bei uns ankommt und so eingesetzt wird, wie Sie es verfügt haben.

Wir stehen für Sicherheit und Transparenz

  • DZI-Logo mit Schriftzug: DZI Spendensiegel

    Wir erhalten das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) seit 1993.

  • Logo mit Schriftzug: Initiative Transparente Zivilgesellschaft und drei übereinandergestapelten Quadraten, zwei davon sind durchsichtig

    Wir halten uns an transparente Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen.

Wir sind seriös und sicher

Für uns als Spendenorganisation ist es wichtig, dass Sie nachvollziehen können, wie und wo Ihre Spende eingesetzt wird. Dafür arbeiten wir eng mit ausgewählten und geprüften Partnerorganisationen zusammen, die Ihre Zuwendungen in den Einsatzorten verwalten. Und wir informieren auf unserer Website und mit unserem Jahresbericht ausführlich und transparent über unsere Projekte und die Verwendung von Geldern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bescheinigt uns, dass wir sparsam haushalten und ordnungsgemäß mit Spenden umgehen. Daher erhalten wir seit 1993 jährlich das DZI-Spendensiegel.

Wir kontrollieren die Verwendung Ihrer Spenden

Ihre Spendengelder leiten wir entsprechend der geprüften und genehmigten Projektanträge an unsere Partnerorganisationen vor Ort. Diese sind dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich ausführliche und detaillierte Nachweise und Berichte über den Erfolg der Projekte zu liefern. Bevor wir Partnerschaften eingehen, prüfen wir mögliche Partnerorganisationen im Hinblick auf Leitungsqualität, Finanzabwicklung und Programmarbeit. Wir überprüfen auch die korrekte rechtliche Registrierung der Partner und ob Finanz- und weitere Schutzrichtlinien (z.B. zum Kindesschutz) systematisch eingehalten werden.

Wir arbeiten transparent

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft tritt dafür ein, dass Organisationen, die für das Gemeinwohl tätig sind, der Gemeinschaft auch sagen, welche Ziele genau angestrebt werden. Außerdem muss offengelegt werden, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Das sehen wir genauso, daher machen wir mit bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen die von ihr definierten zehn grundlegenden Punkte, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Zehn wichtige Infos über die CBM gemäß der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Zusammenarbeit mit WHO und UN

Logos von WHO und UN: Weltkarten, mit Olivenkränzen umrankt © WHO, UN
Seit 1989 arbeitet die CBM mit der WHO zusammen. Seit 2002 besitzt sie Beraterstatus bei den Vereinten Nationen.

Die CBM unterhält offizielle Beziehungen zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) – als anerkannte Fachorganisation. Als sogenannte "Non State Actor in Official Relations" (Nichtstaatliche Akteurin in offizieller Beziehung) wird sie von der WHO zu Arbeitstreffen wie z.B. der Weltgesundheitsversammlung als Beobachterin eingeladen oder bei Prozessen um Rat gefragt. Die CBM hat beispielsweise an den WHO-Handreichungen zu inklusiven Impfzentren und den jeweils ersten WHO-Weltberichten zu Behinderung, Sehen und Hören mitgearbeitet.

Durch ihr Mitwirken bei WHO-Publikationen kann die CBM dazu beitragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus arbeitet die CBM projektbezogen mit der WHO zusammen, z. B. bei der Entwicklung von Instrumenten und Richtlinien, um Gesundheitssysteme inklusiv weiterzuentwickeln.

Seit 2002 besitzt die CBM Beraterstatus bei den Vereinten Nationen (UN). Der "Roster Status" (auch Listenstatus) der CBM beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen bedeutet, dass die CBM auf der UN-Liste von Nichtregierungsorganisationen steht, die bei Fachfragen zu Rate gezogen werden. Die gelisteten Organisationen haben wichtiges Fachwissen, das in Entscheidungen der UN einfließen kann. Die UN konsultieren die CBM, wenn es z.B. um die Erstellung einer Inklusionsstrategie geht oder sie ihre digitale Kommunikation und das Konferenzwesen barrierefreier gestalten möchten.

Umgekehrt bietet der Listenstatus der CBM die Möglichkeit, an politischen Prozessen auf Ebene der Vereinten Nationen teilzunehmen und sich einzubringen. Ein Beispiel: Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung geht vielfach auf Inklusion ein. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die CBM sich in die entsprechenden Verhandlungsprozesse einbringen konnte. Diese mündeten in die Verabschiedung der Agenda im September 2015 in New York. Auch bei der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konnte die CBM 2015 in Genf teilnehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Transparenz und Kontrolle

Zu den Themen Spenden, Kontrolle und Transparenz haben wir im Folgenden einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Wie gewährleisten wir, dass die Gelder in den Projekten ankommen bzw. richtig verwendet werden?

Jeder Projektpartner ist verpflichtet, die folgenden Bedingungen einzuhalten:

  • Zahlungen oder Warenlieferungen müssen bestätigt werden.
  • Die Projektpartner liefern jährlich einen von einem unabhängigen Prüfer bestätigten Jahresabschluss (detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), der von der CBM geprüft wird und sicherstellt, dass Gelder in der richtigen Weise verwendet werden.
  • Über die Projektentwicklung müssen regelmäßig Projektberichte eingereicht werden.
  • Dokumente, wie unterschriebener Partnerschaftsvertrag, Statistiken, Budgetanträge oder Mehrjahresplanungen, müssen vorliegen.
  • CBM-Mitarbeiterinnen oder -Mitarbeiter aus den lokalen CBM-Büros oder der Zentrale beraten und besuchen die Partner.
  • Erfüllen die Partner die vereinbarten Bedingungen nicht, werden Zahlungen gesperrt und Lieferungen eingestellt, bis die Bedingungen erfüllt sind.

Welche internen Kontrollmechanismen gibt es bei der CBM?

Es gibt zwei interne Kontrollorgane: die Mitgliederversammlung und den Aufsichtsrat. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, das über Grundsatzfragen entscheidet. Sie nimmt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss des Vereins entgegen, beschließt Satzungsänderungen, bestimmt die Mitglieder des Aufsichtsrates und entlastet den Vorstand. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für vier Jahre gewählt. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Arbeit des Vorstands zu überwachen und ihn zu beraten.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

8,6 Prozent der Gesamtaufwendungen der CBM entfielen 2023 auf Werbung und Verwaltung. Die Berechnung dieses prozentualen Anteils erfolgt nach den Vorgaben des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Dabei werden Werbe- und Verwaltungsaufwendungen in Relation zu den Aufwendungen für Satzungsarbeit, Werbung und Verwaltung gesetzt.

Wie informiert die CBM ihre Spenderinnen und Spender?

Die CBM betrachtet es als eine Verpflichtung, ihre Spenderinnen und Spender regelmäßig über die Verwendung des Geldes und die laufende Arbeit zu informieren. Sie stellt deshalb jederzeit zugängliche Informationen auf ihre Webseite und verschickt Publikationen wie das Magazin "BlickKontakt", den "Freundesbrief" oder den Newsletter. Der Wunsch, keine oder nur wenige Publikationen zu erhalten, wird selbstverständlich berücksichtigt.

Material zum Download

  • Titelseite des barrierefreien CBM-Jahresberichts mit Text und CBM-Logo

    Satzung

    pdf168.8KB, barrierefrei

    Satzung der CBM als barrierefreies PDF zum Herunterladen.

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  • Starke Hilfe dank starker Verbündeter – Ihre Hilfe kommt an: Das CBM-Jahr 2023

    pdf3.9MB, barrierefrei

    Dank unserer Spenderinnen und Spender konnten wir rund 62,2 Millionen Menschen
    in Afrika, Asien und Lateinamerika helfen.

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  • Ein afrikanischer Mann untersucht die Augen einer afrikanischen Frau, Schriftzug "Wir öffnen Augen"

    Wir öffnen Augen

    pdf477.6KB, nicht barrierefrei

    Eine Broschüre zum Kennenlernen der Christoffel-Blindenmission (CBM) und ihrer Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern.

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Die Ombudsstelle

Die CBM hat eine externe, unabhängige Ombudsstelle eingerichtet.

Wenn Ihnen Missstände oder Unregelmäßigkeiten auffallen, können Sie sich gerne vertraulich und auf Wunsch anonym an die Ombudsstelle wenden. Der Ombudsmann wird sich Ihres Anliegens annehmen und die nötigen Schritte einleiten, um die Missstände auszuräumen.

Die Anschrift des Ombudsmanns lautet:

Rechtsanwalt Jörg Twellmeyer, Crößmannstraße 1, 61169 Friedberg
E-Mail: ExterneOmbudsstelle@gmx.de

Bitte zögern Sie nicht, die Hilfe der Ombudsstelle in Anspruch zu nehmen!